Aushang
Baumaßnahme Eststrasse 47-67
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde,
das Amt für Straßen und Verkehr hat uns informiert, dass es in der Eststrasse 47 - 67 bis voraussichtlich 10.06.2020 zu einer temporären Vollsperrung kommen kann.
Die Arbeiten beginnen am 02.06.2020 um 07:00 Uhr und enden voraussichtlich am 10.60.2020 im 17:00 Uhr.
Dabei wird es zu vorübergehenden Einsdchränkungen zwischen 07:00 - 17:00 Uhr kommen.
Während der Vollsperrung ist kein Anliegerverkehr möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem abgehangenen Dokument.
Der Vorstand
Wir lesen die Wasseruhren ab!
Liebe Gartenfreundinnen, liebe Gartenfreunde, am 25.04.2020 lesen wir ab 10 Uhr, die Wasseruhren ab.
Bitte sorgt dafür, dass die Schächte frei. zugänglich und vor allem sauber sind.
Liebe Grüße Eure Obmänner
Bernd und David
01.03.2020
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde der Anlage Fulerum,
eine erfreuliche Nachricht können wir bekanntgeben: Wir brauchen ab jetzt nicht mehr die Wegbegrenzung zum Privatgrundstück innerhalb der Anlage verkehrssicher und sauber zu halten!
Vielen Dank für Eure bislang freiwillige und unentgeltlich geleistete Arbeit, die Sicherheit und Pflege der Grenze des Privatgeländes zu gewährleisten.
Der Eigentümer hat gestern angekündigt, ab jetzt seinen Verpflichtungen nachzukommen und auch die Pflege selbst zu übernehmen. Somit ist die Vereinbarung mit den bisherigen Eigentümern hinfällig. Für uns heißt das, sollte es zu weiteren Vernachlässigungen kommen:
Es darf kein Schnittgut auf das Privatgrundstück geworfen werden!
Pflanzenüberhang, Wildkräuter, Moos und die auf unsere Pachtfläche vordringenden Wurzeln dürfen nicht mehr von uns ohne Fristsetzung und deren fruchtlosem Ablauf entfernt werden.
In dem gestrigen Telefonat wurde zudem ein Vermüllungszustand auf dem bislang unbewohnten Grundstück angezeigt. Wir gaben zu bedenken, dass auch Spaziergänger die Übeltäter sein könnten. Die heutige Ortsbegehung hat gezeigt, dass zwar Bauschutt zu sehen, jedoch kein anderer Müll und erst recht nicht den Pächtern zurechenbarer Müll herumliegt.
Auch hierfür bedankt sich der Vorstand!
Mit freundlichen Grüßen
der Vorstand
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nachfolgend die Satzung des Kleingartenvereins Essen-Haarzopf e.V. in der Fassung von 2020.
der Vorstand
Info's zum Herbst
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
- wie bereits in der Ausgabe Dezember 2018/Januar 2019 des Grünen Boten angekündigt, hat die Stadt Essen den Pachtzins um 0,04 € pro m² von 0,26 € auf 0,30 € pro m² erhöht. Dementsprechend wird die Erhöhung Euren Pachtrechnungen 2020 zugrunde gelegt sein.
- Für die Anlage Eststraße gilt: ab dem 23.11.2019 wird das Wasser abgesperrt. Bitte dreht rechtzeitig den Haupthahn an der Wasseruhr zu und lasst die Leitungen leer laufen.
- Für die Anlage Birkmannshof gilt: bitte schützt Eure Wasseruhren vor Kälte! Achtet bitte darauf, dass, nachdem Ihr den Wasserzulauf aus der Vereinsleitung absperrt habt, die Wasseruhr (insbesondere bei Nassläufern) und Eure Wasserleitungen leer gelaufen sind.
- In diesem Jahr findet keine Nikolausfeier statt!
Die Sprechstunde wird erst wieder ab März 2020 zur neuen Gartensaison stattfinden.
Einen schönen Herbst wünscht Euch
der Vorstand
Ruhezeiten
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,
bitte beachtet die Ruhezeiten:
täglich 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr!
Für den Einsatz motorisierter Geräte gilt:
1. in der Anlage Fulerum:
täglich außer sonntags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
2. in der Anlage Eststraße:
täglich außer sonntags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
3. in der Anlage Birkmannshof:
montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
samstags gilt grundsätzlich: nur vormittags ist der Geräteeinsatz erlaubt! Jedoch darf am letzten Samstag im Monat von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit motorisierten Geräten, die der kleingärtnerischen Nutzung entsprechen, gearbeitet werden. Sonntag ist Ruhetag!
Der Vorstand
Einbrecher
wir weisen darauf hin, dass wieder Einbrecher ihr Unwesen treiben. Gestern wurden in der Anlage Fulerum fünf Gärten aufgebrochen. Leider werden solche Taten meist von Banden ausgeübt, die dann ein ganzes Gebiet ausnehmen. Auch in unseren anderen Anlagen bitten wir Euch, seid wachsam! Wenn Euch etwas nicht koscher vorkommt, meldet das bitte der Polizei, den Obleuten oder dem Vorstand.
Augen auf und danke im Voraus!
Kleingärtnerverein Essen-Haarzopf e.V
Mitglieder des erweiterten Vorstandes
1. Vorsitzender: Roland Bleuel | 0174 6128048 |
2. Vorsitzende: Dagmar Schampers | 0176 70982256 |
Kassiererin: Danuta Baucz | 0201 771251 |
Schriftführerin: Katharina Kalender | |
Fachberater: Heinz Devries | 0201 281155 |
Obmann Birkmannshof: Jürgen Hartmann zuständig für B053 bis B103 |
0152 21064411 |
Obmann Birkmannshof: Harry Flock zuständig für B001 bis B052 |
0201 462914 0178 3399268 |
Obfrau (kommissarisch) Andrea Holz | 01577 2717182 |
Obmann Eststraße: Bernd Werther zuständig für die außenliegenden Gärten an der Eststraße |
0201 87531465 |
Obmann Eststraße: David Hölper zuständig für die innenliegenden Gärten |
0201 8718713 0175 5796030 |
Obmann Fulerum: Thomas Wiese | 0208 496783 |
Obmann Fulerum: Bernhard Schürenberg | 0163 7171864 |
bitte holt Euch entweder in der Sprechstunde, auf den Gruppenversammlungen oder bei den Obleuten die neue Gartenordnung ab. Natürlich könnt Ihr die neue Fassung der Gartenordnung vom 01.01.2019 auch als pdf-Datei unter www.kleingaerten-essen.de herunterladen oder anschauen. Es müssen laut Stadtverband auf S. 8 unter Punkt 2.1. die Sätze 8 und 9 so z.T. gestrichen werden, dass zu lesen ist:
„Die Maße gelten ab Estrich-Oberkante. Die Estrich-Oberkante darf maximal 0,25 m über dem Erdboden liegen; bei Pultdach: oberste Dachhöhe 2,85 m, untere Dachhöhe (Traufhöhe) 2,25 m, bei Flachdach: Dachhöhe 2,60 m; bei Satteldächern und anderen Dachformen: Firsthöhe 3,50 m, Traufhöhe 2,25 m; Vegetations-Pultdach: oberste Traufhöhe 3,60 m, untere Traufhöhe 2,50 m.“
Mit dem Beschluss vom 10.05.2019 des erweiterten Vorstands gilt nun in Bezug auf Hochbeete Folgendes:
„Jedem Mitglied ist es gestattet, Hochbeete gemäß der Regelung unter Punkt 2.4. der Gartenordnung in der Fassung vom 01.01.2019 auf Seite 9 zu erbauen.“
Nach Punkt XIV. 5. der Gartenordnung dürfen Pflegearbeiten nicht von Unternehmern (auch wenn dies Mitglieder des Vereins sein sollten) ausgeführt werden. (Dies gilt analog für alle Flächen des KGV Essen-Haarzopf e.V. und andere Dienstleistungen.) Arbeiten besonderer Art an Aufbauten (Lauben) dürfen nur von Unternehmern mit Zustimmung des Vereinsvorstandes ausgeführt werden.
Erfreulich ist, dass Grillkamine nach Punkt 2.6. nach Genehmigung des Stadtverbandes errichtet werden können.
Mit diesem positiven Ausklang wünsche ich Euch allen eine erfolgreiche und genussreiche Gartensaison.
Liebe Gartensuchende und Gartenbesitzende,
im Folgenden ist die Gartenordnung des Stadtverbandes Essen der Kleingartnervereine e.V. als Link verfügbar.
Wir, der Kleingartnerverein Essen-Haarzopf e.V., schließen als Zwischenpachter fur den Stadtverband (Verpächter) mit den neuen Mitgliedern den Pachtvertrag. Die Bestimmungen der Gartenordnung sind von allen Mitgliedern einzuhalten.
Unsere Obleute haben die Aufgabe, hierauf zu achten. Sie stehen Rede und Antwort bei allen Fragen, die sich ggf. bei der kleingartnerischen Nutzung oder hinsichtlich der Vereinsarbeit ergeben. Sie sind in erster Linie Ihre Ansprechpartner. Wir sind sehr froh, so engagierte Mitglieder zu haben, die sich fur die Gemeinschaft ehrenamtlich einsetzen.
Vielen Dank und frohes Gärtnern!
Roland Bleuel
1. Vorsitzender
Download der Gartenordnung des Standtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e.V.
Buchsbaumzünsler
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
zur Information:
Leider sind die Buchsbaumbestände in unseren Anlagen durch den Buchsbaumzünsler arg gefährdet und geschädigt. Pflanzen, die Sie nicht mehr durch Absammeln der Raupen retten können, entfernen Sie bitte vollständig in geschlossenen Müllsäcken und geben diese in die graue Tonne zum Hausmüll!
Sie können die Säcke auch beim Recyclinghof abgeben. Das kostet dann 2,50 € pro Sack. Die Aussage, man dürfe ausnahmsweise die Büsche im Garten verbrennen, ist falsch!
In Essen ist das Verbrennen von Gartenabfällen im eigenen Garten laut Abfallwirtschaftssatzung verboten. Dasselbe sagt die Gartenordnung des Stadt-verbandes unter Punkt VIII.5.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand
Pachtforderungen und sonstigen Zahlungen
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Pachtforderungen und sonstigen Zahlungen an den Verein innerhalb eines Monats nach Aufforderung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen sind.
Das ergibt sich aus dem Einheitspachtvertrag des Stadtverbandes Essen der Kleingärtnervereine e.V., der Ihnen zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft ausgehändigt wurde und den eine jede bzw. ein jeder von Ihnen unterschrieben hat.
Leinenpflicht
Thema Leinenpflicht und die rechtliche Beurteilung: hier der Artikel aus dem "Grünen Boten 5/2012"
Sprechstunde
Endlich können wir euch eine Sprechstunde an jedem ersten Samstag des Monats anbieten. Von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr sind wir ganz Ohr für eure Anregungen, Fragen und Beschwerden.
Anträge
- Antrag auf Verpachtung eines Kleingartens
- Bauvorhaben, auch Spielbetrieb oder Pergula sind genhemigungspflichtig. Richtet Euren formlosen Antrag direkt an den Vorstand. Zum Beispiel per E-Mail an info@kgv-essen-haarzopf.de.